Meine Angebote
Mein Behandlungsangebot richtet sich an alle erwachsenen Menschen, unabhängig vom Sehvermögen.
Meine Spezialisierung auf blinde und sehbehinderte Menschen bewirkt, dass ich in allen Behandlungssettings versuche, möglichst viele Sinnesmodalitäten in das therapeutische Geschehen miteinzubeziehen. Vom sehr individuell gestalteten wahrnehmungssensiblen Arbeiten, wie es nachfolgend beschrieben wird, profitieren alle Menschen. Je nach Bedürfnis und Wunsch des Einzelnen adaptiere ich Methoden der Psychodrama-Psychotherapie.
Beispiele:
Geburtsblinde Menschen machen Aufstellungen mit Objekten, indem sie mit ihren Händen „schauen“. Sie können, so wie Menschen mit intaktem Sehsinn, ihr Inneres im Außen verorten und sichtbar machen. Dieses Eröffnen neuer Erlebnis- und Erfahrungsräume wird als beglückend erlebt und hat eine heilende Wirkung.
Bei Menschen mit Seheinschränkungen arbeiten wir unter anderem auch mit Leuchtobjekten. Einerseits um innere Prozesse im Außen symbolisch darzustellen, andererseits um die Augen zu stimulieren und somit zur Verbesserung des Sehvermögens beizutragen.
Es wird auch Therapie im Dunkeln angeboten. Es ermöglicht ein Arbeiten auf Augenhöhe, indem die Sehenden auf ihren Sehsinn verzichten. Bei Menschen mit Sehschwächen führt dies zudem zu einer Entspannung der Augen, da angestrengtes Schauen vermieden wird.
Detailliertere Informationen finden Sie in meiner Abschlussarbeit:
Herzlich eingeladen sind auch Menschen, die an ihrer Augengesundheit und der Verbesserung ihres Sehvermögens arbeiten möchten. Da wir sehenden Menschen – und da spreche ich mit der jahrelangen Erfahrung meines eigenen Heilungsprozesses – mit Körper, Geist und Seele sehen, ist ein ganzheitlicher Ansatz sinnvoll. Das heißt, auch beim Augentraining fließen die oft spielerischen Techniken der Psychodrama-Psychotherapie mit ein.
Kosten:
Einzeltherapie (50 min): 100 €
Gruppentherapie (135 min): 10 Termine zu je 50 €
Bei Bedarf sind auch Termine für Paare, Familien oder sonstige Konstellationen möglich. Preis auf Anfrage.
Sozialtarife in Einzelfällen auf Anfrage.
Bei krankheitswertiger Störung wird in Kürze eine Teilrefundierung oder Kostenübernahme durch die Krankenkassa möglich sein.
Absageregelungen:
Einzeltherapiesitzungen: Bei Verhinderung bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine kostenlose Absage möglich. Ansonsten ist das ganze Honorar zu bezahlen.
Gruppentherapie: Eine durchgehende Teilnahme ist dringend erwünscht. Bei Verhinderung wird um Bekanntgabe ersucht, eine Rückerstattung einzelner Beträge ist nicht vorgesehen.
Paare, Familien, sonstige Konstellationen: wie Einzeltherapie
